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Beitreibung von Geldforderungen

Die Stadtkasse nimmt als Vollstreckungsbehörde die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen wahr. 

Dazu zählen eigene Ansprüche, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte einzuziehen sind. Der Vollstreckung geht in der Regel eine Mahnung voraus. Zur Betreibung der Forderung bedient sich die Stadtkasse der so genannten Vollziehungsbeamten, die zur Abwendung der Pfändung Bargeld oder Schecks entgegennehmen dürfen.

  • Bis einschließlich 50,00 Euro beträgt die Pfändungsgebühr 25,00 Euro,
  • von dem Mehrbetrag 1 %,
  • die Gebühr ist auf volle Euro Beträge abzurunden.
Vollstreckungsstelle: Innen-/Außendienst
Sonja.Glaeser(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-651
01 59 / 04 38 53 91
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Rathaus II

Raum: 228
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr im Büro zu erreichen und nach Vereinbarung.

Vollstreckungsstelle: Außendienst
Ralf.Severing(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-703
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Rathaus II

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Vollstreckungsstelle: Innendienst
stefan.fietkau(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-650
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Rathaus II

Raum: 227
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
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martin.scholz(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-649
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Rathaus II

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58239 Schwerte
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Mahnung, Vollstreckung, Pfändung