Jonas
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte sowie digital durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel durchzuführen.
Anlass zur Änderung des Bebauungsplans sind die Planungen zum Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule. Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 beschlossen, den zusätzlichen Schulraumbedarf an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule in Form eines Neubaus sicherzustellen (DS X/0151/1).
Der Rat der Stadt Schwerte hat anschließend in seiner Sitzung am 01.12.2021 im Rahmen der Konkretisierung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU, FDP und Grüne zu den Gesamtschulen in Schwerte (Gemeinsamer Fraktionsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion Die Grünen und FDP-Fraktion vom 30.11.2021) zur Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 "Holzener Weg" mit dem Ziel einzuleiten, im Plangebiet die für eine bis zu 5-zügige TFG erforderlichen Gebäude zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Beurteilung:
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Ebenfalls kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB stellt Bebauungspläne der Innenentwicklung mit einer Grundfläche bis 20.000 m² von einer naturschutzrechtlichen Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung frei. Für diese Bebauungspläne wird angenommen, dass die Eingriffe vor der planerischen Entscheidung im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB erfolgt oder bereits zulässig sind. So auch im vorliegenden Verfahren.
Obwohl im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB von der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann, findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Holzener Weg“ wird in Form eines 14-tägigen Aushangs im Rathaus sowie mit Hilfe des Beteiligungsservers digital durchgeführt. Vorab sind die Beschlüsse zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Schwerte öffentlich bekannt zu machen.
Parallel erfolgt auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
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