Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen, an denen Sie ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 30 Jahren erwerben. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden.
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte liegt in den Händen des Nutzungsberechtigten oder eines von ihm Beauftragten. Das besondere an einem Erdwahlgrab ist, dass es beim Erwerb auf dem Friedhof ausgesucht werden kann.
Ein Erdwahlgrab kann ein- bzw. mehrstellig sein. Je Stelle kann ein Sarg und eine Urne oder anstelle eines Sarges zwei Urnen beigesetzt werden.
Ein Vorerwerb einer Wahlgrabstätte ist möglich.
Die Grabfläche beträgt grundsätzlich 2,50 m x 1,25 m.
Erdwahlgräber stehen auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Erdreihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen, die der Reihe nach angelegt werden und in denen nur jeweils ein Sarg beigesetzt werden kann. Die Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung im Todesfall der Reihe nach zugeteilt, es besteht im Gegensatz zum Wahlgrab beim Reihengrab eben keine Wahlmöglichkeit. Das Belegungsrecht beträgt 25 Jahre und entspricht der Ruhezeit. Ein Erdreihengrab kann nach Ablauf der 25 Jahre nicht wiedererworben werden, sondern wird eingezogen.
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte liegt in den Händen des Inhabers der Verleihungsurkunde oder eines von ihm Beauftragten.
Die Grabfläche beträgt je Grabstelle für Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,50 m x 0,90 m, für Tote ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 2,50 m x 1,25 m.
Erdreihengräber stehen mit Ausnahme des Waldfriedhofs auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, an denen Sie ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 30 Jahren erwerben. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte liegt in den Händen des Nutzungsberechtigten oder eines von ihm Beauftragten. Das besondere an einem Urnenwahlgrab ist, dass es beim Erwerb auf dem Friedhof ausgesucht werden kann. Je Urnenwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden, ist die Grabstelle voll belegt, können auf Antrag zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
Ein Vorerwerb einer Wahlgrabstätte ist möglich.
Die Grabfläche beträgt 1,00 m x 1,00 m, auf einigen neueren Grabfeldern 0,80 m x 1,25 m
Urnenwahlgräber stehen auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach angelegt werden und in denen nur jeweils eine Urne beigesetzt werden kann. Die Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung im Todesfall der Reihe nach zugeteilt, es besteht im Gegensatz zum Wahlgrab beim Reihengrab eben keine Wahlmöglichkeit. Das Belegungsrecht beträgt 25 Jahre und entspricht der Ruhezeit. Ein Urnenreihengrab kann nach Ablauf der 25 Jahre nicht wiedererworben werden, sondern wird eingezogen.
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte liegt in den Händen des Inhabers der Verleihungsurkunde oder eines von ihm Beauftragten.
Die Grabfläche beträgt je Grabstelle 0,50 m x 0,50 m.
Urnenreihengräber stehen auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Urnengemeinschaftsgrabstätten sind pflegfreie Grabstätten für Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach angelegt werden und in denen nur jeweils eine Urne beigesetzt werden kann. Die Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung im Todesfall der Reihe nach zugeteilt, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Das Belegungsrecht beträgt 25 Jahre und entspricht der Ruhezeit. Ein Urnengemeinschaftsgrab kann nach Ablauf der 25 Jahre nicht wiedererworben werden, sondern wird eingezogen.
Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck (Blumen, Gestecke, Kerzen) kann nicht abgelegt werden, eine Grabplatte (mindestens 0,30 x 0,30 m / max. 0,40 x 0,40 m) mit Namen darf ebenerdig/flächenbündig eingelassen werden.
Die Grabfläche beträgt je Grabstelle 0,50 m x 0,50 m.
Urnengemeinschaftsgräber stehen auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Auf dem Friedhof Villigst gibt es ein Grabfeld, das für Muslime Bestattungen zur Verfügung steht.
Die Gestaltung der Grabstätten und die Ruhezeiten richten sich grundsätzlich nach der Friedhofssatzung.
Gebühren
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte