Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Für Sarg- oder Urnenbestattungen gibt es Wahl- und Reihengrabstätten. Für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen gibt es darüber hinaus noch pflegefreie Urnengemeinschaftsfelder sowie anonyme Urnenreihengrabstätten. Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Unabhängig davon, für welche Bestattungsform bzw. für welche Grabart Sie sich entscheiden, empfiehlt Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Schwerte eine Inaugenscheinnahme auf dem Friedhof Ihrer Wahl. Die anwesenden Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung beraten Sie gerne. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Auf allen Friedhöfen der Stadt Schwerte besteht die Möglichkeit von Erd- und Urnenbestattungen. Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Weitere mögliche Grabarten finden Sie hier.
Die Friedhöfe Schwerte bieten auch anonyme Urnenbestattungen an.
Als besonderen Service bietet die Friedhofsverwaltung Schwerte, maximal fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, eine Pflegeübernahme an. Diese können Sie im Service "Grabstättenpflege (Antrag)" beantragen
Friedhofsatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwerte
Gebührensatzung nebst Gebührentarifen für die Friedhöfe der Stadt Schwerte
Katja
Kordt
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Uwe
Tembaak
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Für Sarg- oder Urnenbestattungen gibt es Wahl- und Reihengrabstätten. Für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen gibt es darüber hinaus noch pflegefreie Urnengemeinschaftsfelder sowie anonyme Urnenreihengrabstätten. Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Unabhängig davon, für welche Bestattungsform bzw. für welche Grabart Sie sich entscheiden, empfiehlt Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Schwerte eine Inaugenscheinnahme auf dem Friedhof Ihrer Wahl. Die anwesenden Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung beraten Sie gerne. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Auf allen Friedhöfen der Stadt Schwerte besteht die Möglichkeit von Erd- und Urnenbestattungen. Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Weitere mögliche Grabarten finden Sie hier.
Die Friedhöfe Schwerte bieten auch anonyme Urnenbestattungen an.
Als besonderen Service bietet die Friedhofsverwaltung Schwerte, maximal fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, eine Pflegeübernahme an. Diese können Sie im Service "Grabstättenpflege (Antrag)" beantragen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |