Erschließung - alles zum Thema

Anliegerbescheinigung (Antrag)

Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.

Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.

Zudem muss das sogenannte „berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.

  • schriftliche Bescheinigung: 33,00 Euro je Grundstück

Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:

  • Vollmacht des Eigentümers oder
  • Grundbuchauszug oder
  • Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
  • unterschriebener Antrag

Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.

  • Kostenübernahmeerklärung

    Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

  • Anliegerbescheinigung (Antrag)

    Hier können Sie einen Antrag für eine Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks stellen.

ulf.schroeder(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-645
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Rathaus I

Raum: 318
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
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Widmung, Erschließung