Luft und Lärm

Lärmaktionsplan

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit in der Regel zweistufig beteiligt. Grundlage der ersten Phase waren die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit war aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen. Die Stadt Schwerte bot den Bürger*innen in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.10.2023 die Möglichkeit, sich über das Beteiligungsportal NRW an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Schwerte ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Eingaben aus der ersten Beteiligung wurden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplans überprüft und ggf. mit einbezogen. Der aktualisierte Lärmaktionsplan (Stufe 4) wird im Zeitraum vom 10.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Beteiligungsportal NRW freigeschaltet.

Hier finden Sie konkrete Informationen zum Lärmaktionsplan:

Lärmaktionsplan Stufe 2

Lärmaktionsplan Stufe 3

Lärmaktionsplan Stufe 4

dietmar.groene-krebs(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-253
Details

Rathaus I

Raum: 404
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Sebastian.Sommerfeld(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-643
Details

Rathaus I

Raum: 405
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung