Luft und Lärm

Lärmaktionsplan

Der Rat der Stadt Schwerte hat dem Lärmaktionsplan Stufe 4 in seiner Sitzung am 25.09.2024 zugestimmt.

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit in der Regel zweistufig beteiligt. Grundlage der ersten Phase waren die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit war aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen. Die Stadt Schwerte bot den Bürger*innen in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.10.2023 die Möglichkeit, sich über das Beteiligungsportal NRW an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Schwerte ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Eingaben aus der ersten Beteiligung wurden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplans überprüft und ggf. mit einbezogen. Der aktualisierte Lärmaktionsplan (Stufe 4) wurde im Zeitraum vom 10.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Beteiligungsportal NRW freigeschaltet. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden in dieser Phase beteiligt.

Die in beiden Phasen gesammelten Hinweise wurden in den finalen LAP mit aufgenommen und beispielweise bei der Maßnahmenentwicklung und -bewertung berücksichtigt.

Von den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden hat sich die Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes, das Umweltamt Dortmund, der Kreis Unna und die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund geäußert. Diese wurden in den Lärmaktionsplan Stufe 4 eingearbeitet. Der von mehreren Maßnahmen betroffene Landesbetrieb Straßenbau NRW hat sich als relevanter Straßenbaulastträger im klassifizierten Straßennetz erneut nicht zu den Planunterlagen geäußert.

Der vorliegende Lärmaktionsplan LAP (Stufe 4) der Stadt Schwerte definiert Handlungsbedarfe bezüglich der gebietsbezogenen Lärmbelastung und schlägt Maßnahmen vor, mit denen Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen geschützt und die Lärmbelastung verringert werden soll. Betrachtet wird dabei der Straßenverkehrslärm.

Hier finden Sie konkrete Informationen zum Lärmaktionsplan:

Lärmaktionsplan Stufe 2

Lärmaktionsplan Stufe 3

Lärmaktionsplan Stufe 4

Sebastian.Sommerfeld(at)stadt-schwerte.de
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