Verwaltungsaufgaben der Bauordnung

Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes unterliegt der Genehmigungspflicht. Für ein unbebautes Grundstück können Sie die Ausstellung eines Zeugnisses beantragen, dass eine Genehmigung zur Teilung nicht erforderlich ist.

Eine Teilungsvermessung, d.h. die Teilung eines Grundstücks, ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Es entstehen dabei aus einem alten Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Grundstücks oder ihnen gleichgestellte Berechtigte. Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten.

  • Antragsvordruck zur Grundstücksteilung
  • Lageplan (2-fach), in dem die geplante Teilungslinie rot eingezeichnet ist.
  • Dieser Teilungsentwurf muss von einer "Vermessungs- und Katasterbehörde" oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) angefertigt sein. Es empfiehlt sich daher, den Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Unna oder einen ÖbVi als Bevollmächtigten mit der Antragstellung zu beauftragen
  • Grundstücksteilung/Negativzeungis (Antrag)

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    • Genehmigung gem. § 8 BauO NW für ein bebautes Grundstück
    • Ausstellung eines Zeugnisses für den Fall, dass eine Genehmigung zur Grundstücksteilung nicht erforderlich ist
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Teilungsgenehmigung, Negativzeugnis