Die Teilung eines bebauten Grundstückes unterliegt der Genehmigungspflicht. Für ein unbebautes Grundstück können Sie die Ausstellung eines Zeugnisses beantragen, dass eine Genehmigung zur Teilung nicht erforderlich ist.
Eine Teilungsvermessung, d.h. die Teilung eines Grundstücks, ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Es entstehen dabei aus einem alten Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Grundstücks oder ihnen gleichgestellte Berechtigte. Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten.
Martina
Schrubba
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Die Teilung eines bebauten Grundstückes unterliegt der Genehmigungspflicht. Für ein unbebautes Grundstück können Sie die Ausstellung eines Zeugnisses beantragen, dass eine Genehmigung zur Teilung nicht erforderlich ist.
Eine Teilungsvermessung, d.h. die Teilung eines Grundstücks, ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Es entstehen dabei aus einem alten Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Grundstücks oder ihnen gleichgestellte Berechtigte. Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten.
Hier können Sie eine Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO NRW) beantragen.
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