Bei der Errichtung und Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine muss der Bezirksschornsteinfegermeister*in (BZSM) bescheinigen, dass der Schornstein sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossene Feuerstätte geeignet ist.
Eine abschließende Beurteilung kann er*sie nur dann abgeben, wenn er*sie den Schornstein auch im Rohbauzustand überprüft hat. Bitte informieren und beauftragen Sie daher frühzeitig den*die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister*in.
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Bei der Errichtung und Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine muss der Bezirksschornsteinfegermeister*in (BZSM) bescheinigen, dass der Schornstein sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossene Feuerstätte geeignet ist.
Eine abschließende Beurteilung kann er*sie nur dann abgeben, wenn er*sie den Schornstein auch im Rohbauzustand überprüft hat. Bitte informieren und beauftragen Sie daher frühzeitig den*die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister*in.
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Martina
Bothin-Buhl
63
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Gudrun
Ivenz
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Patrick
Ruthmann
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Martina
Schrubba
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Kretzschmar
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Nöcker
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Stefan
Erdmann
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Astrid
Brieke
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Andrea
Driller
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Ulf
Schröder
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Natalie
Baldauf
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Lea
Bochmann
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