Verwaltungsaufgaben der Bauordnung

Baulasten

Bei der Durchführung eines Bauvorhabens ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften häufig vor Genehmigungserteilung die Eintragung einer Baulast erforderlich.

Hierbei wird durch Erklärung aller Grundstückseigentümer sowie eventueller weiterer Beteiligter (z.B. Erbbau-, Auflassungsvormerkungs-, Vorkaufsberechtigte) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Tun, Dulden oder Unterlassen ein bestimmtes Flurstück betreffend gestattet.

Hierzu wird nach Antragstellung sowie dessen baurechtlicher Prüfung der Baulastgeber schriftlich über das Bauvorhaben informiert und bei Zustimmung zur Übernahme der Baulast gebeten, dies schriftlich vor der Bauaufsichtsbehörde zu erklären. Nach Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird die Baulast nicht in das Grundbuch, sondern in das Baulastenverzeichnis der Stadt Schwerte eingetragen. Sie wird damit wirksam und wirkt ebenfalls gegenüber allen Rechtsnachfolgern.

Falls der Grund für die eingetragene Baulast weggefallen ist oder sich die Rechtslage geändert hat, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag hin von der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.

Bei berechtigtem Interesse kann ebenfalls eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden - siehe hierzu: Baulastenauskunft.

Je Flurstück sowie nach Art und Umfang:

  • Eintragung einer Baulast: 50,00 Euro - 250,00 Euro 
  • Löschung einer Baulast: 50,00 Euro - 250,00 Euro
  • unterzeichneter Antrag
  • amtlicher Lageplan (3-fach zuzüglich je eine Ausfertigung für alle im Grundbuch aufgeführten zu Belastenden) 
    • in dem die Baulastfläche grün und das geplante Bauvorhaben dargestellt sein muss.
    • Sofern die Fläche nur einen Teil eines Flurstückes ausmacht, muss sie bemaßt und berechnet sein.
    • Bei einer Abstandflächenbaulast ist eine Abstandflächenberechnung beizufügen.
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 4 Wochen).
    • Hat der noch grundbuchlich eingetragene Eigentümer das betroffene Grundstück bereits verkauft, so ist eine Kopie des notariell beglaubigten Kaufvertrages beizufügen.
  • Die vor genannten Unterlagen können nur persönlich, auf dem Postwege oder per Fax eingereicht werden!
martina.schrubba(at)stadt-schwerte.de
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Baulasteneintragung, Baulastenlöschung, Öffentlich-rechtliche Sicherung