Baugenehmigungen - alles zum Thema

Befreiung nach dem Baugesetzbuch

Eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Näheres erfahren Sie im Wege der Bauberatung.

  • 50,00 Euro - 500,00 Euro
  • Die Befreiung müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.moelleken(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-618
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße)
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
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Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
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Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
Details

Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
Details

Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Ausnahme, Dispens