industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG NRW erfüllen. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG NRW erfüllen. Zu einem Gartendenkmal [...] industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG NRW erfüllen. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG NRW erfüllen. Zu einem Gartendenkmal
Letzte Änderung: 22.05.2024