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  • Amtsblatt Nr. 4/23 vom 10.03.2023 der Stadt Schwerte
     
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    Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 23. Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 24. Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Stecker [...] beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewoh- nerparkgebührensatzung) [...] vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 stimmt

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 05/23 vom 30.03.2023
     
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    4%

    beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewoh- nerparkgebührensatzung) [...] eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von nicht mehr als 25.000 EUR vorliegt. 2.4. Bei Haushaltsüberschreitungen über die in den Ziffern 2.2. und 2.3. hinausgehenden Grenzen entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung bis zu einem Be- trag von 50.000 [...] Auszahlun- gen anzusehen, - die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - die auf einer gesetzlichen oder tarifvertraglichen Grundlage beruhen, - die durch zweckgebundene Erträge und Einzahlungen gedeckt sind und - die der internen Verrechnung zwischen den Produkten dienen. 2.7. Bei über- und außerplanmäßigen

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 10/23 vom 16.06.2023
     
    Relevanz:
    4%

    gel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die o. g. Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kin- dertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung [...] beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge [...] der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Durchfüh- rung bestimmter Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen durch die Stadt oder durch von ihr Beauftragte duldet, sofern ihm die Durchführung nicht selbst zugemutet werden kann oder die Durchführung durch den Pflichtigen den Belangen des

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 06/23 vom 05.05.2023
     
    Relevanz:
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    Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten folgende Verbote: - die Ausweisung von neuen Baugebieten, - die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen, - die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen, - die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen die den Abfluss behindern kön- nen [...] Wasserhaushaltsgesetzes. Die Unterlagen der Überschwemmungsverordnung umfassen den Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung, eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100.000 sowie die Detail-Karten der Überschwem- mungsgebiete in den Managementeinheit Emscher (ME_EMR_1000/1100) für die o.g. Risikogewäs- ser im [...] Flächen festge- setzt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden. Flächen, die außerhalb des Über- schwemmungsgebietes liegen, sind deshalb nicht unbedingt hochwasserfrei. Bei größeren Hochwäs- sern können auch sie überflutet werden. Welche Flächen das sind, zeigen die Hochwassergefahrenkar-

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen un in den Anlagen im Gebiet der Stadt Schwerte
     
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    außerhalb dafür zugelassener Feuerungsanlagen ist verboten. (2) Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, richtet sich nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 25.02.2005 in der zurzeit gültigen Fassung. § 13 Hausnummern [...] Inkrafttreten Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Schwerte tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrech [...] sichern. § 17 Ausnahmen Der/die hauptamtliche Bürgermeister/-in kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn im Einzelfall die Interessen des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten Interessen nicht nur geringfügig überwiegen. Die Ausnahmen können unter Bedingungen

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Schwerte vom 06.06.2023
     
    Relevanz:
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    der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Durchfüh- rung bestimmter Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen durch die Stadt oder durch von ihr Beauftragte duldet, sofern ihm die Durchführung nicht selbst zugemutet werden kann oder die Durchführung durch den Pflichtigen den Belangen des [...] einer gegenwärtigen Ge- fahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen aus- geht oder die zwar nicht von diesen ausgeht, aber nur durch gegen die geschützten Bäume ge- richtete Handlungen abgewehrt werden kann. Die vorgenannten unaufschiebbaren Maßnah- men zur Gefahrenabwehr [...] zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, 5. die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist, 6. die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwerte vom 01.12.2020 einschließlich des I. Nachtrags vom 31.05.2022
     
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    Bestimmungen, die Budgets seiner Bereiche, die Haushaltssatzung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Rat zur Beschlussfassung vorbehalten sind, Gründung und Beteiligung von und an Unternehmen und Einrichtungen, Übertragung von Aufgaben, die üblicherweise durch die Verwaltung [...] Ausschüsse übertragen werden, kann der Rat diese im Einzelfall an sich ziehen. Die Befugnis des Rates, sich die Entscheidung über ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorzubehalten (§ 41 Absatz 3 GO NRW), bleibt unberührt. Im Übrigen haben die Ausschüsse des Rates die Angelegenheiten, die in ihren G [...] unterbreiten. (2) Die Ausschüsse werden durch den Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen informiert − bei Bauleistungen ab einer Auftragssumme von 125.000,00 Euro netto, − bei Ingenieur-, Architekten-, und Gutachteraufträgen sowie Planungsleistungen ab einer Auf- tragssumme von 25.000,00 Euro netto

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
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    Fassung und § 1 der Verordnung zur Durchführung des Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Schwerte am 05.11.2008 folgende Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im [...] Stimmschein nicht ersetzt und daher nicht zur Stimmabgabe in einem anderen als dem angegebenen Stimmraum berechtigt, 7. die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief. (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis [...] kann. § 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Schwerte zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
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    7%

    Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in den amtlichen Bekanntmachungsblättern der Stadt Schwerte in Kraft. Die amtlichen Bekanntma- chungsblätter der Stadt Schwerte sind die Westf. Rundschau und die Ruhrnachrichten. Die ordnungs- behördliche Verordnung über [...] Satzung 32-50 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften in der Stadt Schwerte vom 14.07.1975 Aufgrund des § 18 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV) vom 20.04.1971 (GV NW 1971 S. 119) in Verbindung mit den §§ [...] §§ 1 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - vom 16.10.1956 (GV NW 1956 S. 289) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.10.1969 (GV NW 1969 S. 732) wird von der Stadt Schwerte als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    7%

    Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. § 5 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen Ausnahmen bezüglich der Stärke und der Dauer der Lärmbelästigungen im Einzelfall [...] Bereich ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen in folgenden Zeiten erlaubt: a) für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, b) für ein Veranstaltungswochenende in den Monaten Mai bis September freitags von 14:00 Uhr bis [...] Satzung 32-53 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Kirmessen, Jahrmärkten, Pannekaukenfesten und kulturellen Veranstaltungen in der Stadt Schwerte vom 10.04.1992 einschließ- lich des I. Nachtrages vom 23.03.2010 Aufgrund des § 9 Absatz 3 sowie des § 10 Absatz 4 des Gesetzes zum

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