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Osterfeuer können über das Service-Portal der Stadt Schwerte angemeldet werden. Auf dem Weg zur Anmeldung erfährt man alles Wissenswertes rund um das Abbrennen von Osterfeuern. Die Stadt hält zwölf Sicherheitstipps parat, um deren Einhaltung sie bittet. Entzündet werden dürfen Osterfeuer nur am Gründonnerstag sowie von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 18 bis 24 Uhr. Zu beachten ist zudem, dass das Brennmaterial frühestens vier Wochen vor dem Abbrennen zuzsammengetragen werden darf und ein bis zwei Tage vor dem Entzünden umgeschichtet werden muss. Diese Regelung gilt dem Schutz von Kleintieren.
Weitere Informationen finden sich in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 22. Februar 2023. Hier wird auch die Anzeigepflicht näher beschrieben.