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Wichtiger Hinweis zu Überweisungen an die Stadt Schwerte

Seit Oktober 2025 führen Banken und Sparkassen bei Überweisungen einen automatischen Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der zugehörigen IBAN durch. Diese neue EU-Vorgabe dient der Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr und soll besser vor Betrug schützen.

Symbolbild / Freepik
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Im Zuge dieser Änderung weist die Stadt Schwerte darauf hin, dass bei allen Überweisungen künftig ausschließlich „Stadt Schwerte“ als Empfängername anzugeben ist. Bezeichnungen wie „Stadtkasse Schwerte“ oder andere Varianten können dazu führen, dass Überweisungen nicht ausgeführt oder verzögert werden.