"Wir werden das am Anfang noch sensibel handhaben", erklärt Michael Starzonek, stellvertretender Leiter des Baubetriebshofs der Stadt Schwerte. In einer kurzen Übergangszeit wird also niemand zurückgewiesen werden. Dann aber werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vorgaben für den Wertstoffhof konsequent umsetzen. Schilder auf der Zufahrt zum Wertstoffhof werden zudem noch im Laufe dieses Monats über die Neuregelungen informieren.
Der Wertstoffhof der Stadt Schwerte an der Schützenstraße 67 wird aufgrund der zentralen Lage und der günstigen Entsorgungsgebühren gerne und intensiv von der Schwerter Einwohnerschaft genutzt. Die seit Jahren unverändert günstigen Gebühren werden allerdings nur durch die legitime Quersubventionierung aus der Restmüllgebühr möglich. Somit beteiligen sich alle Schwerterinnen und Schwerter über ihre Restmüllgebühr auch an der Finanzierung des Wertstoffhofes.
Die günstigen Gebühren machen den Schwerter Wertstoffhof natürlich auch für Einwohnerinnen und Einwohner angrenzender Städte attraktiv, insbesondere dann, wenn in diesen Städten die Gebühren auf den dortigen Wertstoffhöfen deutlich höher ausfallen. Wurden bislang am Schwerter Wertstoffhof bereits bei Anlieferung mit auswärtigen Fahrzeugen entsprechende Nachweise zur Abfallherkunft gefordert, muss ab dem 1. April auch bei Anlieferungen mit Fahrzeugen, die ein "UN-…"-Kennzeichen tragen, die Abfallherkunft Schwerte über den Personalausweis nachgewiesen werden.
Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass noch einmal auf diese Regelung hin und bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die letztlich allen Schwerter Einwohnerinnen und Einwohnern zu Gute kommt.