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Wählbarkeitsbescheinigungen: Sonderöffnungszeiten des Wahlamts um die Feiertage

Nach Empfehlung der übergeordneten Wahlleitungen wird die Stadt einen besonderen Service für Bürger*innen rund um die Feiertage anbieten: Das Wahlamt öffnet, für vorherige Terminanmeldungen, an zwei zusätzlichen Tagen ausschließlich für Anliegen im Zusammenhang mit Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlberechtigungsbestätigungen für Unterstützungsunterschriften.

Closeup of business man signing document
Symbolbild
Foto: Freepik
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Die Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, da das Wahlamt an diesen Tagen nur bei vorheriger Anmeldung öffnet.

Die Sonderöffnungszeiten sind:

  • Montag, 23. Dezember 2024, von 9 bis 14 Uhr

  • Montag, 30. Dezember 2024, von 9 bis 14 Uhr

Termine für diese Tage können bis spätestens 20. Dezember 2024, 9 Uhr, beim Wahlamt vereinbart werden. 

Wichtig: Sollten bis zum genannten Stichtag keine Termine vereinbart worden sein, bleibt das Wahlamt am 23. und 30. Dezember geschlossen. In diesem Fall können Anliegen erst wieder ab dem 2. Januar 2025 regulär bearbeitet werden.

Die Stadt bittet um Verständnis für diese Regelung und empfiehlt, Anliegen rechtzeitig zu planen und Termine frühzeitig zu reservieren.

Zur Terminvereinbarung bis zum 20.12.2024 bis 9 Uhr kann sich wie folgt an das Wahlamt der Stadt Schwerte gewendet werden:

 

Per Mail: wahlen(at)stadt-schwerte.de

Telefonisch: 02304 104 234