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Stadtverwaltung appelliert an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Mit Appellen und deutlich sichtbaren Hinweisen richtet sich die Stadtverwaltung gerade jetzt im Sommer an Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer. So weisen neue Schilder am Kinderspielplatz "Am Wiesenberge" auf ein Ärgernis hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Schwerte herumärgern: Es sind die Hinterlassenschaften von Hunden.

Foto
Schilder weisen
"Am Wiesenberge"
darauf hin, dass
Hunde hier ihr Geschäft
nicht machen sollen.
Die Tiere sollen zum
Schutz der Kinder
auch angeleint bleiben.
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Das Schild zeigt einen sein Geschäft verrichtenden Hund. Die Gegend rund um diesen Spielplatz ist kein Einzelfall. "Uns erreichen sehr viele Beschwerden, oft mehrere pro Woche, dass sehr viele Hundebesitzer den Kot ihrer Tiere nicht wegräumen. 

Das trifft mittlerweile auch auf Baumscheiben in der Innenstadt zu", berichtet Melanie Schmidt vom Lob- und Beschwerdemanagement der Stadt. Sie legt aber auch Wert darauf, dass ihr viele Personen persönlich bekannt sind, die vorbildlich den Hundekot wegräumen.
Auch Gerd Krawczyk, Leiter des Baubetriebshof, der mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Sauberkeit in den Grünanlagen sorgt, fühlt sich durch Hundekot belästigt, und das nicht nur auf  Baumscheiben: "Klar, die nutzen Hunde sehr gerne. Uns ist klar, dass die Tiere nicht wissen, wo sie ihr Geschäft zu verrichten haben. Daher sind die Menschen gefragt. Auch im Stadtpark haben wir gerade jetzt im Sommer Probleme, wo sogar Tüten-Automaten für die Hinterlassenschaften der Hunde angebracht sind. Zudem gibt es in jedem Zoohandel solche Tüten." Was bleibt, sind große Unannehmlichkeiten für den Baubetriebshof. "Nicht nur, dass wir die Baumscheiben und Grünflächen vom Hundemist befreien müssen. Richtig ärgerlich und ekelig wird es, wenn wir mit unseren Maschinen mit dem Hundekot in Berührung kommen." Gerd Krawczyk erspart sich eine konkrete Beschreibung.

Uwe Klomfaß, stellv. Bereichsleiter Ordnung, ist sich bewusst, dass die im Ortsrecht (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit u. Ordnung) festgelegten 35 Euro Bußgeld für das Hinterlassen von Hundekot kaum abschrecken. Nur wenn konkrete Beweise vorliegen, kann die Ordnungsbehörde einschreiten. "Wir können daher nur an die Vernunft, das Verantwortungsbewusstsein und die Rücksichtnahme von Hundehalterinnen- und haltern appellieren."
Zudem richtete sich Klaus-Peter Langner, Stellvertretender Bereichsleiter Jugend und Familien, bereits per Aushang an die Nachbarn des eingangs erwähnten Spielplatzes in  Geisecke: "Wiederholt erreichen mich in den vergangenen Tagen und Wochen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Spielplatzes, dass Hundehalter ihre Tiere auf dem Spielplatz frei laufen lassen. Ich bitte Sie alle herzlich: durchqueren Sie mit Ihren Hunden nicht den Spielplatz und lassen Sie Ihren Hund hier nicht frei laufen."

Und damit sei das zweite Problem genannt, wie Uwe Klomfaß bestätigt: "Die Einsicht, ihren Hund immer anzuleinen, wie es §10 Abs. 6 Landeshundegesetz für im Zusammenhang bebaute Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorsieht, haben längst nicht alle Hunde-Besitzerinnen oder -Besitzer verinnerlicht."

Alle erwähnten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber stellen klar: "Wir mögen Hunde, viele Kolleginnen und Kollegen haben doch selbst welche. Es wäre im Sinne eines harmonischen Zusammenlebens und einer sauberen Stadt aber einfach schön, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen."