Festgelegt wurde in der Allgemeinverfügung auch, dass gastronomische Betriebe in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr geschlossen sein müssen. In diesen Zeiträumen ist Inhabern von Verkaufsstellen, insbesondere Tankstellen und Kiosken, der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten. An Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter dürfen nur noch höchstens 25 Personen teilnehmen. Größere Feiern bis maximal 50 Personen müssen bei den Ordnungsbehörden angemeldet und mit einem strengen Hygieneschutzkonzept unterlegt werden. „In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Das Ordnungsamt der Stadt Schwerte wird stringent auf die Umsetzung dieser und anderer Inhalte der Allgemeinverfügung achten. „Der Ordnungsdienst der Stadt Schwerte wird das konsequent kontrollieren“, unterstreicht Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Schwerte. Derzeit stockt die Stadt Schwerte durch personelle Umschichtungen innerhalb der Verwaltung den Ordnungsdienst zahlenmäßig auf.