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Rat legt Prioritätenliste für Sport- und Turnhallen fest

Schwerte. Der Rat der Stadt Schwerte hat am Mittwoch in seiner Sitzung unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dimitrios Axourgos die Bedarfe an Sport- und Turnhallenkapazitäten zur Kenntnis genommen und eine Priorisierung beschlossen. Auch über den Wochenmarkt und die MitMachStadt wurde gesprochen.

Auf reges öffentliches Interesse stieß die Debatte im Rat über die Turnhallenproblematik.
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

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Mehrere Sport- und Turnhallen lassen sich in Schwerte nicht mehr wirtschaftlich sanieren. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten schlägt Neu- und Ersatzbauten vor. Das gemäß der Bedarfe für Schulen und Sportvereine erarbeitete Standortkonzept wurde vom Rat als Grundlage für die weiteren Planungen beschlossen. Umgesetzt werden soll das umfangreiche Projekt von der Schwerter Daseinsvorsorge GmbH & Co. KG, die unmittelbar nach der Aufnahme ihrer geschäftlichen Tätigkeit damit beginnen soll, Konzepte für die Errichtung der notwendigen Sportstätten zu erarbeiten und dem Rat zur Abstimmung vorlegen. Dazu wurde auf Antrag der SPD eine Prioritätenliste erstellt. Sie hat folgendes Aussehen:

  1. Turnhalle Theodor-Fleitmann-Gesamtschule
  2. Sporthalle Friedrich-Bährens-Gymnasium
  3. Turnhalle Ruhrtalgymnasium
  4. Dreifachsporthalle Villigst
  5. Turnhalle Wasserstraße Westhofen

Darüberhinaus wird auch der Neubau des Lehrschwimmbeckens in die Vorhabenliste aufgenommen. „Damit schaffen wir die Grundlagen, Schul- und Vereinssport in Schwerte zukunftsfähig zu machen“, kommentierte Dimitrios Axourgos das Ergebnis der Abstimmung.

Alternativ zur Wochenmarktsatzung der Stadt und zur Gebührensatzung für ihre Wochenmärkte beabsichtigt die Stadt Schwerte nach Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes, die Umstellung des Wochenmarktes auf den privatwirtschaftlichen Bereich und die Erhebung von Entgelten. Ein privatrechtliches Entgelt soll an die Stelle der Benutzungsgebühren treten. Dabei sei „eine Erhöhung der bisherigen Gebühren für die Markthändler ist nicht geplant“, unterstrich der zuständige Dezernent Niklas Luhmann. Auch inhaltlich bleibe auf dem Wochenmarkt alles beim alten. Der Rat beschloss die Aufhebung der Wochenmarktsatzung und die Gebührensatzung zum 31. Dezember 2024.

Der Rat folgte zudem einer Empfehlung des MitMachGremiums. Demnach können Stimmen für bestimmte Projekte künftig sowohl digital im Portal der MitMachStadt als auch analog im Büro der MitMachStadt auf dem Markt abgegeben werden. Damit sollen die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen weit gefasst werden und ein barrierefreier, niederschwelliger Zugang zur Abstimmung über bestimmte Ideen vorhanden ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Das Thema Grundsteuer wird in einer Sondersitzung des Rates am 10. Dezember um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses in der Rathausstraße 31 erörtert.