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Verbunden mit dieser Aufgabenverlagerung sind neben der Veranlagung der Elternbeiträge für das laufende Schuljahr auch Rückstände aufgrund des Cyberangriffs und Personalengpässen im Schulverwaltungsamt aus den Schuljahren 2023/2024 sowie 2024/2025 aufzuarbeiten.
Personensorgeberechtigte, deren Kinder in den genannten Schuljahren in außerunterrichtlichen Angeboten betreut wurden, die jedoch keine Elternbeitragsbescheide erhalten haben, werden nunmehr sukzessiv nachveranlagt. Im ersten Schritt werden die erforderlichen Einkommensunterlagen angefordert. Auch wenn bereits Unterlagen eingereicht wurden, ist der Aufforderung der Einreichung erneut nachzukommen. Im Anschluss werden die Elternbeitragsbescheide rückwirkend erstellt.
Sollte die Zahlung des Nachforderungsbetrages nicht in einer Summe möglich sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Ratenzahlung über den maximalen Zeitraum von 24 Monaten zu beantragen. Ratenzahlungen können per Mail bei der Mitarbeiterin Christine Ouissa unter christine.ouissa(at)stadt-schwerte.de beantragt werden. Auch für Rückfragen steht die Kollegin unter 02304/104-789 zur Verfügung.