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Alle geplanten Osterfeuer müssen spätestens bis zum 5. März 2026 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Schwerte angezeigt werden. Die Anmeldung ist über das Service-Portal der Stadt Schwerte möglich.
Entzündet werden dürfen Osterfeuer ausschließlich am Gründonnerstag sowie von Karsamstag bis Ostermontag, jeweils in der Zeit von 18 bis 24 Uhr.
Die Stadt bittet um die Beachtung von zwölf Sicherheitstipps. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Brennmaterial frühestens vier Wochen vor dem Abbrennen zusammengetragen werden darf und ein bis zwei Tage vor dem Entzünden umgeschichtet werden muss. Diese Regelung dient dem Schutz von Kleintieren.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den Sicherheitstipps sind unter folgendem Link abrufbar: Osterfeuergenehmigung (Anzeige) - Serviceportal