Originalbild zum Download
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine künftig in einem neuen Format ausgegeben: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone. Bereits ausgestellte Fischereischeine müssen einmalig bei der zuständigen örtlichen Behörde zur Echtheitsprüfung vorgelegt werden, bevor ein neuer Fischereischein beantragt werden kann.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin die Antragstellung bei der zuständigen örtlichen Behörde möglich.
Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Der Jugendfischereischein wird abgeschafft, Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.