
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Allerdings ist die Aufhebung der seit November 2020 geltenden Allgemeinverfügung noch nicht das Ende der Maskenpflicht in den Innenstädten. „Das Land NRW muss hier noch nachziehen“, so Axourgos. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eindeutig und regelt im Paragraphen 5 das Tragen einer Maske. Das ist vorgeschrieben auf Wochenmärkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Die Maskenpflicht gilt auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.
Bürgermeister Dimitrios Axourgos appelliert vor diesem Hintergrund noch einmal an alle Schwerter*innen und die Besucher*innen der Stadt, die nach wie vor geltenden Regeln zum Abstand und zur Hygiene zu beachten. „Nur wenn alle ihre Solidarität zeigen, können wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen und von weiterhin sinkenden Inzidenzen profitieren“.