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Die damit verbundenen Einnahmeausfälle tragen die Kommunen und das Land jeweils zur Hälfte. Aber auch Eltern sollen in dieser Krisenzeit einen Beitrag leisten und auf die Rückerstattung der Beiträge für die letzten beiden Wochen im März 2020 verzichten. „Im Ergebnis führt das dazu, dass Land, Kommunen und Eltern sich als Beteiligte die Ausfälle zu je einem Drittel teilen“, erklärt Bettina Brennenstuhl, Kämmerin der Stadt Schwerte. Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.
Bei Daueraufträgen oder Einmalzahlungen müssen die Eltern entsprechende Änderungen selbst vornehmen. „Darüber hinaus können wir mitteilen, dass die Essensbeiträge bei den städtischen Kindertageseinrichtungen für April 2020 ebenfalls nicht fällig werden“, sagt Andreas Pap. Eine Erstattung der Essensbeiträge für weitere Zeiträume erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. In Bezug auf die nicht städtischen Kindertageseinrichtungen müssen sich die Eltern an die jeweilige Einrichtung wenden.
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