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„Wir bleiben mit diesem Haushaltsplanentwurf handlungsfähig“, unterstrich Niklas Luhmann in seiner Haushaltrede – der strukturellen Finanzkrise der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zum Trotz. Der Kämmerer rechnet für das Jahr 2026 mit einem Defizit von zwei Millionen Euro und für das Jahr 2027 mit einem leichten Überschuss von 50.000 Euro. Um die gesetzlichen Vorgaben des Haushaltsausgleichs zu erfüllen, wird der Fehlbetrag über eine Ausgleichsrücklage gedeckt, die Ende 2024 16,4 Millionen Euro betrug.
Die Einhaltung der Haushaltsdisziplin sei weiterhin ein großes, unabdingbares Erfordernis, hob Niklas Luhmann hervor. „Die aktuelle Lage und der desaströse Ausblick zwingen mich leider dazu, diese Forderung zu wiederholen und ihr entschieden Nachdruck zu verleihen“, appellierte der Kämmerer an die Ratsmitglieder und mahnte bei den anstehenden Beratungen zur Beachtung. Man habe seitens der Verwaltung einige schwierige Einsparentscheidungen treffen müssen, um ihre Handlungsfähigkeit weiterhin sicherzustellen. „Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir mit diesem Haushaltsplanentwurf wichtige Ziele für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen können und damit die Lebensqualität in unserer Stadt weiterhin verbessern werden“, so Niklas Luhmann. Der Entwurf sei ein notwendiger Kompromiss zwischen den dringenden Bedürfnissen unserer Stadt und den finanziellen Realitäten.
Trotz der angespannten Finanzlage werde die Stadt weiterhin in „wichtige Bereiche wie Bildung, Familien, Brandschutz und Rettungsdienst investieren“. Die neue Feuer- und Rettungswache und den Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule bezeichnete Luhmann als besonders herausragende Projekte. „Die gezielten Investitionen in die Infrastruktur in Schwerte bewirken auch, dass Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden und die Wirtschaft von den kommunalen Aufträgen profitiert“.
Niklas Luhmann stellte erneut fest, dass Städte. Gemeinden und Kreise aktuell vor der größten finanziellen Belastungsprobe seit Jahrzehnten stehen. „Eine langfristige und nachhaltige Stabilisierung der kommunalen Finanzen erfordert eine umfassende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dazu gehören eine faire Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen, eine deutliche Entlastung von gesetzlich übertragenen Aufgaben sowie Maßnahmen zur Eindämmung des dynamischen Ausgabenwachstums beispielsweise im Sozialbereich“.
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