
sollen in ganz Deutschland, somit
auch in Schwerte entstehen.
Foto: Stadt Schwerte/Ingo Rous
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In diesem Bereich drückt auch in der Stärkungspaktkommune Schwerte der Schuh. Zum 31.Dezember 2018 beliefen sich die kurzfristigen Liquiditätskredite, also die "Kassenkredite" auf 69 Mio. Euro", erklärt Bettina Brennenstuhl. Bei einem aktuell bei 0 % oder teilweise darunter liegenden Zinsniveau, belasten diese Altschulden den Haushalt nur geringfügig. Ein steigendes Zinsniveau wirkt sich hingegen unmittelbar belastend aus, erschwert den Haushaltsausgleich und damit auch die Tilgung dieser Altschulden. Es muss also eine Lösung gefunden werden, wie die Kommunen wie Schwerte von diesen Altschulden befreit werden. Denn ohne Hilfe vom Bund und Land ist diese Aufgabe nicht zu bewerkstelligen. Weiterhin müssen Lösungen gefunden werden, dass sich diese Kommunen nicht erneut mit Liquiditätskrediten verschulden müssen. Nur wenn das gewährleistet ist, hat eine Stadt wie Schwerte überhaupt erst die Chance, gute Einwicklungschancen, faire Teilhabemöglichkeiten und damit gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.
Konnexität beachten
In die Pflicht nehmen lassen müssen sich auch die Länder. Sie sind grundsätzlich für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Kämmerin Bettina Brennenstuhl mahnt hier u.a. die Beachtung des Konnexitätsprinzips an. Wenn Bund und Länder Kommunen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben verpflichtet, müssen Bund und Länder auch Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellen. Kurz und populär wird dies auch ausgedrückt im Satz "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen". Andernfalls würde eine Altschuldenlösung ins Leere laufen.
Vielversprechend Ansätze
Hinter den Inhalten, die die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" nach außen trägt, steht auch der Städte- und Gemeindebund NRW. "Im Konzept des Bundes finden sich vielversprechende Ansätze für die Kommunen", erklärt Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Aber der Bund sei auch noch ein gutes Stück von einem konkreten Lösungsansatz entfernt, warnt er vor allzu übertriebenen Hoffnungen.
Tropfen auf den heißen Stein
Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert daher eine nachhaltige Sanierung der Kommunalfinanzen durch Anhebung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich und eine Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Bei steigenden Sozialausgaben und sich eintrübender Konjunktur fürchtet der StGB einen Anstieg des Investitionsrückstandes in finanzschwachen Kommunen. Derzeit hat der Investitionsstau bundesweit eine Höhe von 138,4 Mrd. Euro. Er betrifft u.a. Schulen und Bildung, Straßen und Verkehr oder den sozialen Wohnungsbau. Die 10 Mrd. Euro, die den Ländern ab 2020 zusätzlich zur Verfügung stehen sollen und auch für eine Stärkung der Kommunalfinanzen eingesetzt werden können, wirken vor diesem Hintergrund eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein.