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Feuerwehr Schwerte weist auf Rauchwarnmelderpflicht hin

Sie sind klein und ein wenig unscheinbar, doch Rauchwarnmelder retten mit ihrem schrillen Warnton Leben. Ab dem 01. Januar 2017 sind sie in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen und Wohnhäusern Pflicht. Darauf weist die Feuerwehr Schwerte noch einmal hin. Zeit sei es jetzt, aktiv zu werden und Rauchwarnmelder zu installieren.

Jedes Jahr sterben nach Auskunft der Feuerwehr rund 400 Menschen in Deutschland durch Brände. Ursache ist häufig nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch. "Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden", betont Holger Vieregge, der stellvertretende Leiter der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache.

Laut Gesetz liegt die Installationspflicht bei den Bauherren beziehungsweise den Eigentümern. Wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten Mieter auf ihren Vermieter zugehen. Sind die Rauchwarnmelder angebracht, ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter beziehungsweise der selbstnutzende Eigentümer für die regelmäßige Wartung zuständig. Es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 01. April 2013 bereits übernommen. Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, dürfen diese weiter betrieben werden, sofern der Vermieter zustimmt. In diesem Fall muss sich der Vermieter allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte diese auch dokumentieren.

Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen alle Schlafräume sowie Kinderzimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Auch in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen Rauchwarnmelder installiert werden. Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und müssen folglich ebenfalls mit einbezogen werden. Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, brauchen hingegen nicht berücksichtigt werden.

"Hausbesitzer sollten jedoch zusätzlich zur Pflicht auch Wohnzimmer, Dachboden und Keller mit Rauchwarnmeldern ausstatten", empfiehlt Holger Vieregge aus der Abteilung Gefahrenabwehr in Schwerte. 

Günstige Angebote sind immer verlockend, aber nicht zwingend zuverlässig, erklärt die Feuerwehr. Orientierung bietet seit einiger Zeit das neue "Q", zum Beispiel in Verbindung mit dem VdS-Prüfsiegel: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit Qualitätsprüfung steht. Rauchwarnmelder gibt es im Elektrofachhandel, in den Technikabteilungen der Kaufhäuser und in Baumärkten. Eine Funkvernetzung ist dann  vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Geschosse verteilt liegen. Weitere Informationen erteilen Holger Vieregge und Jens Ravenschlag unter der Rufnummer 0 23 04 / 932 0.


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse