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Coronakrise und schönes Wetter: Regeln müssen eingehalten werden

Schwerte. Schön und frühlingshaft soll das Wetter in den nächsten Tagen werden. Jeder Sonnenstrahl lockt die Menschen ins Freie locken. Was sie dann zu beachten haben? Klarer Fall, die Coronaschutzverordnung entfaltet ihre ganz Wirkungskraft auch bei schönem Wetter.

So wie hier an einem Wochentag sieht der Ruhrtalradweg an Wochenenden bei schönem Wetter nicht aus. Auch hier gilt die Coronaschutzverordnung.
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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So bleiben Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten. Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. Ein Sicherheitsabstand von zwei Metern ist unbedingt einzuhalten. Das gilt in der Regel nicht nur beim Spazierengehen, sondern auch beim Fahrradfahren.

Ausgesprochen schwierig wird es mit der Einhaltung des Sicherheitsabstandes an den so genannten Hotspots. Das sind Örtlichkeiten, die bei schönem Wetter von vielen Menschen aufgesucht werden – wie zum Beispiel in Schwerte die Ruhrwiesen, der Ruhrtalradweg oder der Schwerter Wald. Häufig ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes dann gar nicht mehr möglich. „Viele sind dann zwar zu zweit unterwegs, aber viele Zweiergruppen können an engen Stellen eine Ansammlung ergeben, die die Ordnungskräfte auflösen müssen“, sagt Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Schwerte.

Sie rät, bei der Wahl eines Ausflugszieles die Hotspots nicht anzusteuern. Lieber solle man der generellen Empfehlung folgen, besser zuhause zu bleiben. Fällt einem dort die Decke auf den Kopf, sind Aufenthalte im Grünen und an der frischen Luft natürlich erlaubt – unter Berücksichtigung beschriebener Regeln. „Gehen Sie lieber dorthin, wo Sie die Abstandsregeln auch wirklich einhalten können“, rät Jenny Golombek.

Die Coronaschutzverordnung gilt auch beim Besuch des Schwerter Waldes. Stadtförster Christoph Jendrusch appelliert noch weitergehend an die Besucher*innen und bittet um die Beachtung folgender Punkte:

  • Waldwege nicht verlassen
  • Nur auf gekennzeichneten Wegen reiten
  • Fahrrad fahren nur auf befestigten Waldwegen
  • Dickungen und Naturverjüngungsflächen nicht betreten
  • Keinen unnötigen Lärm erzeugen
  • Nicht lagern, nicht zelten
  • Keinen Müll hinterlassen