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19.600 Grundbesitzabgabenbescheide werden verschickt

In diesen Tagen werden durch die Stadt Schwerte rund 19.600 Grundbesitzabgabenbescheide versandt. Wie durch den Rat der Stadt Schwerte beschlossen, steigt der Hebesatz der Grundsteuer B in 2017 von 780 auf 810 Hebesatzpunkte.

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Die Auszubildenden Katarina Spigiel
und Marius Kunze mit einem Teil der
rund 19.600 Grundbesitzabgaben-
bescheide, die jetzt verschickt werden.
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Zusammen mit der Erhöhung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhofft sich die Stadt Schwerte Mehrerträge von 614.000,00 Euro, die zur Sanierung des städtischen Haushalt beitragen sollen.

Dem üblichen Begleitschreiben zu den Bescheiden ist zu entnehmen, dass es auch weiterhin notwendig sei, den städtischen Haushalt zu sanieren; der Sparkurs muss also zwingend fortgeführt werden. Darüber hinaus wird mit dem Begleitschreiben der "Abgabepflichtige", wie der Steuerschuldner im Verwaltungsdeutsch heißt, über das Zustandekommen und die Berechnungsarten der einzelnen Steuern und Gebühren aufgeklärt, so dass sich die ersten Fragen zum Grund und zur Höhe dieser Abgaben bereits dadurch klären lassen.

Den Versand der Grundbesitzabgabenbescheide nutzt die Stadt Schwerte auch, um die Bürgerinnen und Bürger - wie bereits in den Vorjahren - über den städtischen Haushalt im Allgemeinen zu informieren. Daher ist jedem Bescheid ein "Zahlen und Fakten Flyer" beigefügt, der wichtige Ertrags- und Aufwandspositionen des Haushaltes für das Jahr 2017 darstellt und einen kurzen Überblick über die Investitionstätigkeit der Stadt Schwerte im Haushaltsjahr 2017 gibt. Zudem wird die Entwicklung der Verschuldung bis zum Jahr 2020 aufgezeigt.

Darüber hinaus wird erläutert, welche städtischen Leistungen in welchem Umfang mit  den Erträgen finanziert werden. Dies geschieht anhand einer Vier-Personen-Musterfamilie. So muss die Stadt Schwerte für die Kindertagesbetreuung nach Abzug von Landeszuwendungen und den Elternbeiträgen jährlich noch weitere 3.894,00 Euro zu jedem Kita-Platz zuschießen. Für den Schulbesuch sind pro Kind und Jahr 1.111,00 Euro für die Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen 131,00 Euro jährlich (nach Abzug von Zuwendungen ) als ungedeckte Aufwendungen zu refinanzieren. Hinzu kommen noch weitere modellhaft gerechnete Leistungen wie die Stadtbücherei, Volkshochschule, Musikschule und die Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen.

Den Haushaltsflyer finden Sie auf der Homepage der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de/rathaus in dem Anliegen "Haushalt 2016/2017".