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Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege

Für alle baulichen Maßnahmen, die dem Erhalt oder seiner sinnvollen Nutzung dienen, kann Ihnen auf Antrag ein Zuschuss aus Fördermitteln der Gemeinde bewilligt werden. Die Zuschussbewilligung sowie die Höhe der Zuschüsse hängen von verschiedenen Faktoren ab (z.B.vorhandene Haushaltsmittel) und sind am Einzelobjekt zu prüfen.

Ein Antrag auf einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln der Gemeinde müssen Sie schriftlich stellen. Dem Antrag auf Zuschuss für eine denkmalpflegerische Maßnahme muss eine Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes NW für diese Maßnahme vorausgegangen sein.

  • Antrag
  • Originalrechnungen
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    Gewährung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Restaurierungsmaßnahmen

natalie.baldauf(at)stadt-schwerte.de
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Rathaus I

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Denkmalpflegerische Maßnahmen, Fördermittel für Denkmäler, Zuwendung für Denkmalförderung