Anliegen A - Z

Wohnsitz - Abmeldung

Eine Abmeldung in Schwerte ist erforderlich, wenn Sie

  • aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (Wegzug ins Ausland),
  • Ihre Nebenwohnung außerhalb Schwertes aufgeben oder
  • Ihre jetzige Hauptwohnung in Schwerte aufgeben und keine neue Hauptwohnung innerhalb des Bundesgebietes mehr beziehen (ohne festen Wohnsitz).

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Amt für Bürgerdienste abmelden.

Hinweis:
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Bei der Abmeldung ins Ausland ist die vollständige Auslandsanschrift erforderlich, um bei Wahlen informiert werden zu können.

Der Bundespersonalausweis ist beim Wegzug ins Ausland mit dem Adressetikett „keine Hauptwohnung in Deutschland" zu versehen.

  • Vorlage des Bundespersonalausweises bzw. Passes
  • Das persönliche Erscheinen zur Abmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage Ihres Ausweises sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.
Halil.Meral(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250 (zentral)
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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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