Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) kann unter bestimmten Umständen Darlehen zur Wohnraumförderung bereitstellen. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist der Kreis Unna.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Sachgebiet Wohnungswesen und Bauförderung
Weitere Informationen finden Sie hier:
NRW.BANK
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) kann unter bestimmten Umständen Darlehen zur Wohnraumförderung bereitstellen. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist der Kreis Unna.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Sachgebiet Wohnungswesen und Bauförderung
Weitere Informationen finden Sie hier:
NRW.BANK
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) kann unter bestimmten Umständen Darlehen zur Wohnraumförderung bereitstellen. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist der Kreis Unna.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Sachgebiet Wohnungswesen und Bauförderung
Weitere Informationen finden Sie hier:
NRW.BANK
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Linda
Lew-Brehmer
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Cedric
Aldenhövel
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Nina
Brückner
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Benjamin
Dirnagl
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Angela
Junghans
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Andrea
Pira
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Isabelle
Essig
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Sara
Kaiser
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Daniela
Bergkemper
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Claudia
Robakowski
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Amira
Lindemann
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) kann unter bestimmten Umständen Darlehen zur Wohnraumförderung bereitstellen. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist der Kreis Unna.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Sachgebiet Wohnungswesen und Bauförderung
Weitere Informationen finden Sie hier:
NRW.BANK
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen