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Wohngeld - Lastenzuschuss (Antrag)

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag als Mietzuschuss (für Mieter) und als Lastenzuschuss (für Wohneigentümer). Einen Lastenzuschussantrag stellen können insbesondere

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
  • einer Kleinsiedlung,
  • einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und
  • diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben.

Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung.

Den Lastenzuschuss können Sie online (siehe unter Formulare) beantragen. 

  • Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache oder bei telefonischer Nachfrage.
andrea.pira(at)stadt-schwerte.de

Rathaus am Stadtpark


Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Lastenzuschuss