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Wappenzeichen der Stadt Schwerte

Herkunft

Das Schwerter Stadtwappen wurde im Jahre 1380 erstmalig als Siegel verwendet und ist seit 1473 nachweisbar das Wappen der Stadt.

Stadtwappen als geschütztes Hoheitszeichen

Die Verwendung des Original-Wappens sowie anderer von der Stadt Schwerte verwendeten Logos oder Zeichen ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

Genehmigungsfreie und kostenlose private Verwendung

Viele Schwerter Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit ihrer Stadt und möchten dies gern auch nach außen dokumentieren. Zu diesem Zweck können Sie sich ein eigens entwickeltes Wappenzeichen genehmigungsfrei und kostenlos zur privaten Verwendung herunterladen. Das Wappenzeichen unterscheidet sich nur in Einzelheiten von dem Original-Wappen.

Ausschließlich die Verwendung der hier zum Download zur Verfügung gestellten Wappenzeichen ist genehmigungsfrei und kostenlos.

Bei einer unsachgemäßen Verwendung des Wappens oder dieses Wappenzeichens, insbesondere um den Anschein der Amtlichkeit hervorzurufen, behält sich die Stadt Schwerte die Untersagung der Verwendung sowie die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Ingo.Rous(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-346
Details

Rathaus I

Raum: 302
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ann-Kathrin.Neumann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-345
Details

Rathaus I

Raum: 301
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 12:30 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stadtwappen