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Versteigerergewerbe (Wirtschaftsservice-Portal)

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Versteigerergewerbe Erlaubnis
  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist
kai.ogniwek(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-367
Details

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr