Jonas
Läcke
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Aylin
Vollmar
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sevim
Öztürk
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Isabel
Merten
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Heike
Westerheide
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
David
Weber
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Stefanie
Zaddach
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Christina
Tobio Lemos
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Darstellung der Flurstücke in den Flurkarten gründet sich auf eine Vermessung, die in Rissen dargestellt nachgewiesen wird. Diese Vermessung der Flurstücksgrenzen ist eine Urkundsvermessung. Sie bildet die Grundlage für die kartenmäßige Darstellung, die Flächenangaben und die Wiederherstellung der örtlichen Grenzen im Falle der Zerstörung der Grenzmale.
Die Urkundsvermessung muss daher mit besonderer Sorgfalt und mit genügend Kontrollen durchgeführt werden, damit Messungsfehler mit Sicherheit aufgedeckt werden können. Die Grundeigentümer sollen die richtige Lage der gesetzten Grenzmale in einer Grenzniederschrift anerkennen.
Das Liegenschaftskataster für Schwerte wird vom Katasteramt Unna geführt. Sämtliche Vermessungen am Grundstücksbestand, auch wenn sie von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt sind und den Katasterbestimmungen entsprechen, müssen in die Karten und Bücher übernommen werden. Die eingetretenen Veränderungen sind den Grundbuchämtern und den Finanzämtern mitzuteilen.
Topographische Vermessungen zur Herstellung und Laufendhaltung der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 nehmen einen erheblichen Teil der Arbeiten eines Katasteramtes ein.
Private Interessenten wenden sich bitte an das Katasteramt Unna oder an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna
Abrechnung der Leistungen nach der Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO NRW)