Anliegen A - Z

Vergabe von Schulräumen

Es besteht für ortsansässige Vereine und Verbände die Möglichkeit Schulräume und Aulen für Kurse, Sportevents, o. ä. Veranstaltungen anzumieten.

  • gemäß Entgeltordnung (s.u.)

Ortsrecht:

Gebührensatzung für Sportanlagen der Stadt Schwerte
Ratsbeschluss vom 21.06.1977

Nelli.Tang(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-699
Details

Rathaus I

Raum: 114
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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