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Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.

Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.

Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.

Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.

  • Lichtbildausweis
  • möglichst schon eine Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, da diese spätestens bei der Beurkundung der Geburt des Kindes benötigt werden.
  • Mütter, die schon einmal verheiratet waren oder es möglicherweise noch sind, sollten möglichst schon jetzt zusätzlich zur Geburtsurkunde eine aktuelle Eheurkunde der letzten oder noch bestehenden Ehe vorlegen.
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