Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Seit dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt.
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese kostenfrei im Bürgerservice der Stadt Schwerte eingeschaltet werden.
Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, ist die Beantragung unter Vorlage des Ausweises, im Bürgerservice ebenfalls möglich.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Petra
Zielony
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Jesser
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Filomena
Interlandi
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Seit dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt.
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese kostenfrei im Bürgerservice der Stadt Schwerte eingeschaltet werden.
Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, ist die Beantragung unter Vorlage des Ausweises, im Bürgerservice ebenfalls möglich.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |