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Tombola / Kleine Lotterien

Nach dem Erlass des Innenministeriums über die Allgemeine Erlaubnis für Klein-Lotterien und Ausspielungen vom 06.08.2021, im Einklang mit dem Glückspielstaatsvertrag vom 29.10.2020 i.V.m. §§ 14 und 15 des Ausführungsgesetzes NRW sind Klein-Lotterien zwei Wochen vor der Ausspielung und mindestens vier Wochen vor dem Losverkauf bei der Ordnungsbehörde anzumelden. 

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Rathaus II

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