Der Baubetriebshof reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Die Reinigung der Gehwege ist Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche der Innenstadt.
Die Gebühren werden durch das Amt für Finanzen mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid festgesetzt.
Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Pflanzenbewuchs (Unkraut), Laub und sonstigem Unrat. Die Reinigungshäufigkeiten können der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden (siehe unten)...
Ortsrecht:
Tanja
Löwenstein
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Der Baubetriebshof reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Die Reinigung der Gehwege ist Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche der Innenstadt.
Die Gebühren werden durch das Amt für Finanzen mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid festgesetzt.
Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Pflanzenbewuchs (Unkraut), Laub und sonstigem Unrat. Die Reinigungshäufigkeiten können der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden (siehe unten)...
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |