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Straßenreinigung

Der Baubetriebshof reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Die Reinigung der Gehwege ist Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche der Innenstadt.

Die Gebühren werden durch das Amt für Finanzen mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid festgesetzt.

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Pflanzenbewuchs (Unkraut), Laub und sonstigem Unrat. Die Reinigungshäufigkeiten können der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden (siehe unten)...

  • gem. Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (siehe unten)
tanja.loewenstein(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-392
Details

Rathaus II

Raum: 203
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Maschinenreinigung, Handreinigung, Gehweg, Bürgersteig, Eisglätte, Reinigung, Schnee und Glatteis, Bürgersteig