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Sterbeurkunde

Wenn eine Person in Schwerte gestorben ist, können Sie hier (siehe unter "Formulare") die Sterbeurkunde, eine internationale Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister erhalten.

Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf „Formulare"!

Sollten Sie Sterbeurkunden für Sterbefälle benötigen, die länger als 30 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Das Stadtarchiv Schwerte
Kultur- und Weiterbildungsbetrieb -KuWeBe-
City-Centrum
Hagener Str. 7
58239 Schwerte

Tel. 0 23 04 / 104-823
Fax 0 23 04 / 104-824
E-Mail stadtarchiv(at)ruhrtalmuseum.de

Sterbeurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen

  • Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
  • Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
    • Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.


Zahlungsarten

  • bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
  • per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular!). Nach Zahlungseingang wird die Urkunde zugeschickt.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Sollten Sie die Urkunde für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung bei.
  • Bitte weisen Sie nach, dass es sich bei dem/der Verstorbenen um Ihre/n Ehemann/Ehefrau, Vorfahren oder Abkömmling handelt.
  • Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
Details

Rathaus I

Raum: 018
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung

simone.asua-honert(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
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Rathaus I

Raum: 015
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
marion.kranhold(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-361
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Rathaus I

Raum: 016
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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