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Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit (Anmeldung)

Die Stadt Schwerte erhebt für das Halten von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeiten eine Steuer.

Steuergegenstand ist das Halten von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im Gebiet der Stadt Schwerte zur Benutzung gegen Entgelt.

Steuerschuldner ist der Halter des Spielgerätes.

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spiele.

Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse

 

kai.ogniwek(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-367
Details

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr