Kai
Ogniwek
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Stadt Schwerte erhebt für das Halten von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeiten eine Steuer.
Steuergegenstand ist das Halten von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im Gebiet der Stadt Schwerte zur Benutzung gegen Entgelt.
Steuerschuldner ist der Halter des Spielgerätes.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spiele.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Hier können Sie Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten bei der Vergnügungssteuer anmelden.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |