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Sorgeregister

Im Sorgeregister werden die Sorgeerklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge von Kindern, die in Schwerte geboren wurden, gesammelt.

Sollte ein Negativtestat benötigt werden, fragt das Jugendamt des Wohnortes beim Jugendamt des Geburtsortes beim Sorgeregister nach und kann dann bei entsprechender Auskunft das Negativtestat erstellen. Die Mütter brauchen sich nur an das Jugendamt des Wohnortes zu wenden.

  • Personalausweis
michael.bakhmatov(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-283
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 120
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
daniela.werner(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-288
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 121
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Sorgerecht, Negativtestat, Sammlung von Sorgeerklärungen von in Schwerte geborenen Kindern