Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.
Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:
Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.
Vildan
Önder
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.
Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:
Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.
Hier können Menschen mit Behinderung die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |