Anliegen A - Z

Schwerbehindertenparkplatz (personenbezogener) vor der Wohnung - Einrichtung (Antrag)

Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.

Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:

  • in dem Wohngebiet der Hauptwohnung herrscht ein erheblicher und dauerhafter Parkraummangel
  • Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken, der Parkplatz wird auch nur an der Hauptwonung eingerichtet
  • Sie dürfen keinen zur Verfügung gestellten privaten Stellplatz oder Garage haben oder einen Nachweis dafür geben, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten
  • der Parkplatz kann nur dort eingerichtet werden, wo der Verkehr nicht gestört wird und Platz genug ist

Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.

 

Frederic.Gutsche(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-356
Details

Rathaus II


Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr