Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.
Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:
Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.
Frederic
Gutsche
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.
Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:
Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.
Hier können Menschen mit Behinderung die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
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