In Deutschland gibt es als Ergänzung des europaweit gültigen blauen Parkausweises noch einen orangefarbenen Ausweis. Er ist aber keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern bietet Erleichterungen beim Parken.
Folgende Personen sind anspruchsberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen:
Folgende Personen sind anspruchsberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung, die ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig ist:
Team
Bürgerservice
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
In Deutschland gibt es als Ergänzung des europaweit gültigen blauen Parkausweises noch einen orangefarbenen Ausweis. Er ist aber keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern bietet Erleichterungen beim Parken.
Folgende Personen sind anspruchsberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen:
Folgende Personen sind anspruchsberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung, die ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig ist:
Hier können schwerbehinderte Menschen einen orangenen Parkausweis beantragen, wenn sie u.a. einen Schwerbehindertenausweis ohne "aG" besitzen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin) |
| Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
| Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
| Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |