In Deutschland gibt es als Ergänzung des europaweit gültigen blauen Parkausweises noch einen orangefarbenen Ausweis. Er ist aber keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern bietet Erleichterungen beim Parken.
Folgende Personen sind anspruchberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen:
Folgende Personen sind anspruchberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung der ausschließlich in Nordrhein-Westalen gültig ist:
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Bürgerservice
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07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
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In Deutschland gibt es als Ergänzung des europaweit gültigen blauen Parkausweises noch einen orangefarbenen Ausweis. Er ist aber keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern bietet Erleichterungen beim Parken.
Folgende Personen sind anspruchberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen:
Folgende Personen sind anspruchberechtigt für die orangene Ausnahmegenehmigung der ausschließlich in Nordrhein-Westalen gültig ist:
Hier können schwerbehinderte Menschen einen orangenen Parkausweis beantragen, wenn sie u.a. einen Schwerbehindertenausweis ohne "aG" besitzen.
Hier können schwerbehinderte oder blinde Menschen einen blauen Parkausweis beantragen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit "aG" oder "Bl" besitzen.
Tag | Uhrzeit |
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