Anliegen A - Z

Schülerfahrtkosten - Ärztliche Bescheinigung (Anlage zum Antrag)

Sollte Ihr Kind aufgrund der Schulweglänge keinen Anspruch auf die anteilige Fahrkostenübernahme haben, aber an einer schwerwiegenden und dauerhaften (mehr als 8 Wochen) gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, durch die es nicht in der Lage ist, den Schulweg zu Fuß zurück zu legen, können Sie als Anlage zum Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten diesen entsprechenden Vordruck herunterladen, auszudrucken und ihn anschließend von dem Arzt oder der Ärztin Ihres Kindes ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Die Diagnose und die dadurch verursachte Beeinträchtigung beim Schulweg muss von dem Arzt oder der Ärztin angegeben werden, da ansonsten keine Prüfung möglich ist.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck können Sie dann bei der Antragstellung im Serviceportal wieder hochladen und damit dem Schulverwaltungsamt zusammen mit dem Antrag auf Fahrkostenübernahme zur Prüfung vorlegen.

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-687
Details

Rathaus I


Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr