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Schöff*innenwahl

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöff*innen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken.

25 bis 70 Jahre alt, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht vorbestraft, Schwerter Bürger*in. Dies sind einige Anforderungen an die Schöffen*innen für den Amtsgerichtsbezirk Schwerte.

Wer das Ehrenamt als Schöffin*Schöffe verantwortungsvoll wahrnehmen will, muss darüber hinaus in hohem Maße unparteilich, selbständig im Urteil und nicht zuletzt fit für den oft anstrengenden Sitzungsdienst sein. Denn Schöffen*innen wirken in Strafverfahren gleichberechtigt neben den hauptamtlichen Richtern mit. Schöff*innen nehmen in der Regel nicht mehr als einmal im Monat an einer Sitzung des Schöffengerichts teil und erhalten Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung sowie Fahrkostenerstattung. Der Präsident des Landgerichts Hagen bestimmt die erforderliche Zahl von Schöff*innen für die Schöffengerichte und die Strafkammern des Landgerichtes Hagen. Die Gemeinden stellen dann in jedem fünften Jahr für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichtes Hagen und des Landgerichtes Hagen einheitliche Vorschlagslisten auf.

Schöff*innen werden für die Dauer von 5 Jahren gesucht. Die nächste Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.

Bewerbungen waren bis einschließlich 17. März 2023 möglich.

Bei Fragen zu der Wahl, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Ansprechperson.

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Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Marco.Gosewinkel(at)stadt-schwerte.de
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