Anliegen A - Z

Schiedsamtswesen

Schiedspersonen werden tätig, wenn es darum geht Nachbarschafts- oder andere Streitigkeiten außergerichtlich zu verhandeln und zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

In Nachbarrechtsangelegenheiten ist die Erhebung der Klage vor Gericht erst zulässig, wenn versucht worden ist, die Streitigkeit vor dem Schiedsamt einvernehmlich beizulegen und eine Erfolglosigkeitsbescheinigung hierüber ausgestellt wurde.

Dies ist ein externes Anliegen:
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Zuständige Schiedspersonen in Schwerte
(wenn Sie in der Datei die Tastenkombination "StrG" und "F" drücken, erhalten Sie ein Abfragefenster, in dem Sie nach Ihrer Straßen und der entsprechenden Schiedsperson suchen können)

Marco.Gosewinkel(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-485
Details

Rathaus I

Raum: 119
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Schlichtungsstelle, Zivilsachen, Streitfall, Schiedspersonen, Streitschlichtung, Schiedsamtsbezirke