Marco
Gosewinkel
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Schiedspersonen werden tätig, wenn es darum geht Nachbarschafts- oder andere Streitigkeiten außergerichtlich zu verhandeln und zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
In Nachbarrechtsangelegenheiten ist die Erhebung der Klage vor Gericht erst zulässig, wenn versucht worden ist, die Streitigkeit vor dem Schiedsamt einvernehmlich beizulegen und eine Erfolglosigkeitsbescheinigung hierüber ausgestellt wurde.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen -BDS-
Zuständige Schiedspersonen in Schwerte
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Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |