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Radverkehrskonzept

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 das Radverkehrskonzept beschlossen. Es dient als Handlungsgrundlage und Gesamtstrategie für den Radverkehr in Schwerte.

In Schwerte soll das Radfahren attraktiver gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund wurde im April 2022 das Planungsbüro "Planersocietät" aus Dortmund, welches auf die Erstellung von Fuß- und Radwegekonzepten spezialisiert ist, damit beauftragt ein Radverkehrskonzept für die Stadt Schwerte zu erarbeiten. In enger Rücksprache mit der Stadtverwaltung fand ein kooperativer Planungsprozess unter Beteiligung von Bürger*innen und wichtigen Akteuren in der Stadt Schwerte statt. Die Resonanz zu den Beteiligungen war gut und zeigt, dass das Interesse an einer Verbesserung für den Radverkehr hoch ist.
Insgesamt bildet das Radverkehrskonzept eine ganzheitliche Strategie für den Radverkehr in Schwerte. Es zeigt Antworten auf Defizite und Konfliktsituationen auf und beinhaltet darauf aufbauend eine Sammlung von Maßnahmenpaketen, die mit Priorisierung, Zeithorizont und Finanzaufwand versehen sind. Das Konzept bildet auch die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln.

Bereits im Mai 2022 wurden die Bürger*innen im Rahmen des 4. Schwerter Drahteselmarkts erstmalig beteiligt und es konnte ein erster Einlick über die Radverkehrssituation auf Schwerter Stadtgebiet gewonnen werden. Im September 2022 fand ergänzend online eine Schüler*innenbeteiligung statt, im Oktober 2022 hat die Stadt Schwerte die interessierte Öffentlichkeit zu zwei Planungsradtouren (nördlich und südlich) eingeladen, wo beispielhaft Probleme und mögliche Maßnahmen an verschiedenen Stationen besprochen wurden. Darüber hinaus fanden zwei Arbeitsgruppentreffen von Vertreter*innen verschiedener Akteure, Organisationen und Institutionen (z.B. ADFC, VCD, Klima-Allianz, critical mass, AG Inklusion, Werbegemeinschaft, usw.) statt. Schließlich konnten die Bürger*innen sich Anfang April 2023 im Rahmen des Wochenmarkts zur Priorisierung der Maßnahmen letztmalig beteiligen.

Grundsätzlich ist das Radverkehrskonzept auf einen Umsetzungszeitraum von etwa 15 Jahren ausgelegt. In den Folgejahren sollen weiteren Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der bestehenden Konflikte stattfinden, sodass z.B. im klassifizierten Straßennetz die Vorgaben der Straßenbaulastträger zu berücksichtigen sind. Weiter sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, insbesondere bei den Themen Einrichtung von Fahrradstraßen, Geschwindigkeitsreduzierungen und Markierungen zu berücksichtigen und einzuhalten. Alle Maßnahmen bedürfen einer eigenen verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Verwaltung und stellen somit Einzelfallentscheidungen dar, denen jeweils eine rechtliche Prüfung auf Umsetzbarkeit vorangehen muss. Darüber hinaus müssen in einem Planungs- und Abwägungsprozess teilweise widersprechende Nutzungsansprüche (Nutzungskonflikte), wie z.B. Fuß- und Radverkehr, Stadtgestaltung/Grün und/oder Parkraum beachtet und abgewogen werden. Die Umsetzung hängt darüber hinaus auch von personellen und finanziellen Ressourcen ab.

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